Basel eröffnet erste elektronische Patientendossiers der Deutschschweiz

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt, des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz, des Universitätsspitals Basel und weiterer Partner

Mit dem elektronischen Patientendossier EPD macht das Schweizer Gesundheitswesen einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Für die Deutschschweiz fällt dafür der Startschuss in Basel-Stadt. Regierungsrat Lukas Engelberger hat heute das erste EPD der Deutschschweiz gezeigt: sein eigenes, das er kürzlich eröffnet hat. Bald ist es auch für Patientinnen und Patienten erster Kliniken des Universitätsspitals Basel möglich, elektronische Patientendossiers zu eröffnen.

Elektronische Patientendossiers EPD ermöglichen Patientinnen und Patienten ebenso wie Gesundheitseinrichtungen, Dokumente und Daten digital abzulegen. Unabhängig von Ort und Zeit können weitere Behandelnde auf das EPD zugreifen, was zu einem qualitativ besseren, sichereren und effizienteren Behandlungsprozess führt. Wer Zugriffsrechte auf ihr persönliches EPD erhält, das bestimmen die Patientinnen und Patienten selbst. Sie sind so aktiv an Entscheidungen beteiligt, die ihre Gesundheit betreffen, und stärken damit ihre Gesundheitskompetenz. Das elektronische Patientendossier für die Nordwestschweiz heisst myEPD (www.myepd.ch). Die Eröffnung eines Dossiers auf myEPD ist freiwillig und kostenlos.

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger: «Das elektronische Patientendossier EPD trägt wesentlich dazu bei, die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zu steigern. Zudem kann ein EPD zu Verbesserungen der Behandlung führen. Insgesamt fördert es die Wahrnehmung der Eigenverantwortung in der Bevölkerung und dient der präventiven Vermeidung von unnötigen Untersuchungen und Behandlungen. Aus Sicht des Gesundheitsdepartements besteht deshalb ein grosses Interesse an einer möglichst breiten Einführung.» Burkhard Frey, Präsident des Trägervereins eHealth Nordwestschweiz, ergänzt: «Ziel ist es, für die Patientinnen und Patienten sowie die Gesundheitseinrichtungen rasch eine praxisorientierte Vernetzungsplattform anzubieten und damit Erfahrungen zu sammeln.»

Die Dokumente in einem elektronischen Patientendossier werden ausschliesslich von zugelassenen Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitseinrichtungen sowie von den Patientinnen und Patienten selbst abgelegt. Patienten können den Zugang zu jedem einzelnen Dokument definieren und dabei zwischen den drei Vertraulichkeitsstufen «normal zugänglich», «eingeschränkt zugänglich» und «geheim» wählen.

Die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für Patientinnen und Patienten ein mehrstufiges Verfahren. Nach Aushändigung der Aktivierungs- und Inbetriebnahme-Unterlagen aktiviert die myEPD-Inhaberin oder der myEPD-Inhaber das elektronische Patientendossier. Ist das Dossier eingerichtet, bedarf es wie beim eBanking zweier Zugangsfaktoren: dem Login mit Passwort sowie einmalig zugestellte und verwendbare SMS-Codes.

Gesundheitsfachpersonen müssen sich einzeln eine digitale EPD-Identität verschaffen, einer registrierten Gesundheitseinrichtung in einer Stammgemeinschaft angehören und sich vorgängig schulen lassen.

Stufenweise Verbreitung der elektronischen Patientendossiers

myEPD startet nun in der Nordwestschweiz mit den ersten Eröffnungen in ausgewählten Kliniken des Universitätsspitals Basel (USB). Eine Eröffnung erfolgt aktuell auf Einladung des USB hin: Patientinnen und Patienten der Kliniken, die sich derzeit einer Behandlung der ausgewählten ersten Kliniken unterziehen müssen, werden aktiv angefragt, ob sie ein elektronisches Patientendossier eröffnen möchten. Im Verlauf von 2019 werden sich alle Kliniken des USB myEPD anschliessen und bis 2020 werden weitere Gesundheitseinrichtungen aus den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn folgen.

Zur schweizweiten Einführung der elektronischen Patientendossiers

Alle Spitäler in der Schweiz sind ab dem Jahr 2020 gesetzlich dazu verpflichtet, die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers für Patientinnen und Patienten in der Schweiz anzubieten. Ab 2022 gilt die Pflicht auch für Pflegeheime und Geburtshäuser. Für ambulante Leistungserbringer wie Arztpraxen oder Apotheken besteht keine gesetzliche Anschlusspflicht.

Der Kanton Basel-Stadt respektive die Nordwestschweiz werden dafür rechtzeitig bereit sein. Der Kanton Basel-Stadt nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein: Die nötigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Grundlagenarbeiten zur Eröffnung von elektronischen Patientendossiers in der Nordwestschweiz hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt massgeblich geleistet und finanziert in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein eHealth Nordwestschweiz. Beteiligt haben sich auch die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie namhafte Spitäler der Nordwestschweiz.

Hinweise:

Wissensplattform über das Patientendossier bis zur Eröffnung und Funktionsweise mit mehreren Erklärvideos: www.myepd.ch und https://tv.ehealth-nw.ch/

Offizielle Informationsplattform zum elektronischen Patientendossier von eHealth Suisse, Bund und Kantonen: www.patientendossier.ch

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