Das Pilotprojekt
Um die Auswirkungen einer allfälligen Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zwischen der Schweiz und Deutschland prüfen zu können, wurde ein zeitlich befristetes binationales Pilotprojekt lanciert.
Nach Vorliegen der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Pilotprojekten in der grenzüberschreitenden, spitalstationären Versorung (vgl. Art. 36a Verordnung über die Krankenversicherung; KVV) wurde das Pilotprojekt in der Region Basel per 1. Januar 2007 gestartet. Auf deutscher Seite wurde die Schweiz durch die Änderung der deutschen Rechtsgrundlage (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) bezüglich Auslandsbehandlungen - im Unterschied zu Art. 36a KVV - definitiv und unbefristet den EU-Staaten gleichgestellt. Somit sind Behandlungen von deutschen Patienten in Schweizer Spitälern unabhängig von befristeten Pilotprojekten möglich.
Träger des binationalen Pilotprojektes sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Landkreis Lörrach, das Sozialministerium Baden-Württemberg sowie das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Am Pilotprojekt können Schweizer und deutsche Krankenversicherer sowie Kliniken des Kantons Basel-Stadt, des Kantons Basel-Landschaft und des Lankreises Lörrach teilnehmen.
Das Pilotprojekt läuft bis Ende 2014 und wird durch das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) sowie durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Durch die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts soll geprüft werden, inwieweit die unbefristete Erweiterung der grenzüberschreitenden Kooperation in der Gesundheitsversorgung sinnvoll ist.
Nach Vorliegen der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung von Pilotprojekten in der grenzüberschreitenden, spitalstationären Versorung (vgl. Art. 36a Verordnung über die Krankenversicherung; KVV) wurde das Pilotprojekt in der Region Basel per 1. Januar 2007 gestartet. Auf deutscher Seite wurde die Schweiz durch die Änderung der deutschen Rechtsgrundlage (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz) bezüglich Auslandsbehandlungen - im Unterschied zu Art. 36a KVV - definitiv und unbefristet den EU-Staaten gleichgestellt. Somit sind Behandlungen von deutschen Patienten in Schweizer Spitälern unabhängig von befristeten Pilotprojekten möglich.
Träger des binationalen Pilotprojektes sind die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Landkreis Lörrach, das Sozialministerium Baden-Württemberg sowie das Bundesministerium für Gesundheit in Berlin. Am Pilotprojekt können Schweizer und deutsche Krankenversicherer sowie Kliniken des Kantons Basel-Stadt, des Kantons Basel-Landschaft und des Lankreises Lörrach teilnehmen.
Das Pilotprojekt läuft bis Ende 2014 und wird durch das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) sowie durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Durch die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojekts soll geprüft werden, inwieweit die unbefristete Erweiterung der grenzüberschreitenden Kooperation in der Gesundheitsversorgung sinnvoll ist.
Kurzfilm
