Pflegeheim
Pflegeheimkosten
Pflegeheimkosten für Aufenthalt und Betreuung sind in Basel mit wenigen Ausnahmen gleich hoch (einheitliche Grundtaxe für Aufenthalt und Betreuung). Spezielle Wohnformen oder zusätzlicher Komfort werden separat verrechnet.
Alle Pflegeheime, die auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt aufgeführt sind, können einen Teil der Pflegekostenleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen.
Pflegeheim-Rahmenvertrag
Der Pflegeheim-Rahmenvertrag bezweckt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen für die baselstädtische Bevölkerung in Pflegeheimen, welche auf der obengenannten Liste aufgeführt sind (Vertragsheime). Er regelt den allgemeinen Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025.
- Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025 (PDF, 8.1 MB, nicht barrierefrei)
- Nachtrag 1 zum Pflegeheim-Rahmenvertrag 2022 bis 2025 (PDF, 1021 KB, nicht barrierefrei)
- Pflegeheim Tagestaxen 2023 (PDF, 53 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Heimdepot (PDF, 102 KB)
- Merkblatt zur Abrechnung der Restfinanzierung nach KVG und allfälliger Ergänzungsleistungen zur AHV für Bewohner aus BS in ausserkantonalen Pflegeheimen ab 2019 (PDF, 58 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt direkter Eintritt in ein Pflegeheim im Kanton BS von ausserhalb des Kantons (PDF, 44 KB)