Pflegeheim

Pflegeheimkosten 

Pflegeheimkosten für Aufenthalt und Betreuung sind in Basel mit wenigen Ausnahmen gleich hoch (einheitliche Grundtaxe für Aufenthalt und Betreuung). Spezielle Wohnformen oder zusätzlicher Komfort werden separat verrechnet. 
Alle Pflegeheime, die auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-Stadt aufgeführt sind, können einen Teil der Pflegekostenleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen. 

Pflegeheim-Rahmenvertrag 

Der Pflegeheim-Rahmenvertrag bezweckt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen für die baselstädtische Bevölkerung in Pflegeheimen, welche auf der obengenannten Liste aufgeführt sind (Vertragsheime). Er regelt den allgemeinen Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025.