Abrechnung Restfinanzierung

Der Regierungsrat Basel-Stadt hat beschlossen, dass per 1. Januar 2018 die Abrechnung der Restfinanzierung von Spitexleistungen elektronisch zu erfolgen hat. Die entsprechend rechtliche Grundlage bildet § 8d Abs.2 lit.b der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO, SG 834.410). Alle Informationen zur elektronischen Abrechnung sowie die notwendigen Vorlagen sind untenstehend aufgeführt.