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Ergänzungsleistungen

Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hohe Krankheits- und/oder Heimkosten nicht selber finanzieren können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV sowie auf kantonale Beihilfen. Ergänzungsleistungen zur AHV und kantonale Beihilfen können beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden. 

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Hilflosenentschädigung

Die meisten Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Als hilflos gilt, wer für die alltäglichen Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen etc.) auf die Hilfe Dritter angewiesen ist sowie dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die Hilflosenentschädigung muss bei der IV-Stelle Basel beantragt werden. 

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