Beschwerde

Beschwerden sollen nach Möglichkeit beim jeweiligen Leistungserbringer (Spitex-Anbieter, Tagesstrukturen, Pflegeheime) angebracht und geklärt werden. 

Sollte in einem Beschwerdefall trotz direktem Kontakt mit dem betroffenen Leistungserbringer kein Konsens gefunden werden, haben die pflegebedürftigen Personen und/oder ihre Angehörigen die Möglichkeit, sich mit allgemeinen Beschwerden an die Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex zu wenden. Bei aufsichtsrechtlichen Beschwerden gelangen Sie bitte an die Abteilung Langzeitpflege des Gesundheitsdepartements, Fachbereich Aufsicht & Qualität, aufsichtqualitaet@bs.ch.