Spitex

Durch Spitex-Dienstleistungen können betagte, betreuungs- und/oder pflegebedürftige Menschen oftmals länger in ihrer eigenen Wohnung leben. Erbringt die Spitex Dienstleistungen in der Grund- und Behandlungspflege besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung. Dienstleistungen im Bereich der Hauswirtschaft und Haushalthilfe werden von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Kosten werden von der betroffenen Person selber übernommen oder sie können aus Zusatzversicherungen oder Ergänzungsleistungen gedeckt werden.