Verschiebung des Inkrafttretens der gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft auf den 1. Juli 2021

Aufgrund der vom Bundesrat ausgerufenen „ausserordentlichen Lage“ gemäss Epidemiengesetz können die Arbeiten zu den gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nicht wie geplant durchgeführt werden. Infolge der ausserordentlichen Belastung in den Spitälern wie auch in den beiden Gesundheitsdepartementen wird das Inkrafttreten der gleichlautenden Spitallisten deshalb um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2021 verschoben.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation am 28. Februar 2020 die „besondere Lage“ und am 16. März 2020 die „ausserordentliche Lage“ gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Damit soll der Ausbreitung des COVID-19-Virus in der Schweiz entgegengetreten werden. Durch die damit verbundenen ausserordentlichen Massnahmen sind die Spitäler und auch die beiden Gesundheitsdepartemente besonders gefordert.

Unter diesen Umständen kann das vom Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft Anfang März lancierte Anhörungsverfahren über die neue Spitalplanung (rechtliches Gehör) nicht wie vorgesehen in den kommenden Wochen durchgeführt werden. Mit Schreiben vom 19. März 2020 beantragte die Vereinigung Nordwestschweizerischer Spitäler (VNS) bei den beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) die Verschiebung der neuen gemeinsamen Spitalplanung aufgrund der ausserordentlichen COVID-19-Situation. Die beiden Gesundheitsdirektoren haben angesichts der besonderen Umstände zugestimmt, die neuen gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu verschieben.

Situation im Kanton Basel-Stadt
Auf der Basis des heutigen Kenntnisstandes hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt entschieden, die bis zum 31. Dezember 2020 gültigen baselstädtischen Leistungsaufträge und Leistungsvereinbarungen für ein halbes Jahr – also bis zum 30. Juni 2021 – zu verlängern, damit durch die Verschiebung keine Regelungslücke eintritt. Mit diesem Vorgehen kann in der aktuellen Ausnahmesituation – sowohl in der Verwaltung, als auch in den Spitälern, wo sehr viele Ressourcen zur Bekämpfung von COVID-19 ausserplanmässig eingesetzt werden müssen – eine gewisse Entspannung und bessere Planbarkeit erreicht werden.

Situation im Kanton Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft sind die bisherigen Leistungsaufträge und Leistungsvereinbarungen mit den basellandschaftlichen Spitälern nicht befristet. Deshalb ist nun auch kein formeller Verlängerungsbeschluss nötig. Der Gesamtregierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat vom vorliegenden Geschäft zum bikantonalen Vorhaben Kenntnis genommen.

Weitere Schritte
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft planen die Anhörungen (rechtliches Gehör) mit den Spitälern zu den neuen Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen nach den Sommerferien (ab 10. August 2020) zu starten. Diese Gespräche und die damit verbundenen Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 andauern. Danach werden die Gesamtresultate aus den Gesprächen den beiden Gesundheitsdirektoren unterbreitet. Daran anschliessend werden die gleichlautenden Spitallisten gemäss Staatsvertrag der Fachkommission zugestellt, welche ihre Stellungnahme zuhanden der beiden Regierungen verfassen muss. Parallel dazu muss die Vernehmlassung bei den Nachbarkantonen durchgeführt werden. Diese Schritte erfolgen alle unter dem Vorbehalt, dass weitere Massnahmen des Bundesrates im Zusammenhang mit der COVID-19-Situation nicht eine weitere Verschiebung der geplanten Abläufe und Prozesse nach sich ziehen.

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