Covid-19-Massnahmen des Bundes: Auswirkungen in Basel-Stadt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt begrüsst die beschlossenen Massnahmen des Bundesrates und hat die für die Umsetzung im Kanton nötigen Anpassungen beschlossen. Ab dem 1. März führen sie unter anderem zu Lockerungen im Sport und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Andererseits sind weitere Schutzmassnahmen an den Volksschulen unumgänglich, weil es hier vor den Fasnachtsferien zu einem starken Anstieg von Quarantäne-Fällen kam. Deshalb wird zum Schulstart am kommenden Montag die Maskentragpflicht für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen der Primarschule eingeführt.

Die zweistufigen Lockerungsschritte des Bundesrates bedeuten, dass ab dem 1. März Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen. Weiter sind private Veranstaltungen für bis zu 15 Personen im Freien möglich. Der Bund hat den zweiten Lockerungsschritt für den 22. März angekündigt. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, wird der Kanton Basel-Stadt zu diesem Zeitpunkt die für den zweiten Schritt angekündigten Lockerungsmassnahmen auf kantonaler Ebene nachvollziehen.

Öffnung der Kinder- und Jugendtreffpunkte

Im Sportbereich sind sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe ab 1. März für Jugendliche bis Jahrgang 2001 oder jünger wieder erlaubt. Auch im Nachwuchsleistungssport können neu regionale Talente uneingeschränkt trainieren. Weiter sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit gewissen Einschränkungen zulässig. Kinder- und Jugendtreffpunkte können öffnen. Für Kinder und Jugendliche waren die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Der Regierungsrat ist deshalb erfreut, dass diesem Umstand Rechnung getragen wurde und es zu Lockerungen für die jungen Menschen kommt.

Weniger Quarantänefälle durch Maskenpflicht in den 5. und 6. Primarschulklassen

Aufgrund der erweiterten Quarantäne-Pflicht bei Ansteckungen mit dem mutierten Coronavirus waren vor den Fasnachtsferien rund 5 Prozent aller Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Fachpersonen auf der Primarstufe von Quarantäne-Anordnungen betroffen. Um den Präsenzunterricht an den Schulen aufrechtzuhalten und die Zahl der Quarantäneverordnungen zu senken, wurden vom Regierungsrat für die Volksschulen weitere Massnahmen beschlossen. So wird eine Maskentragpflicht in den 5. und 6. Klassen der Primarschule eingeführt. Der obligatorische Sportunterricht an den Sekundarschulen sowie bei den Mittel- und Berufsfachschulen ist weiterhin nur als alternativer Sportunterricht zulässig. So können Klassendurchmischungen zum Beispiel im Garderobenbereich vermieden werden. Zudem werden bei allfälligen Ausbrüchen in den Schulen die Testungen intensiviert

nach oben