Unregelmässigkeiten in einzelnen Bereichen der ambulanten Leistungserfassung und -verrechnung am UKBB

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Eine Spezialrevision erhärtete Hinweise auf Unregelmässigkeiten in einzelnen Teilen der Leistungserfassung und Abrechnungspraxis im ambulanten Bereich beim Universitätskinderspital beider Basel (UKBB). Die Gesundheitsdirektoren erwarten eine umgehende Korrektur und Bereinigung der Mängel und haben vorsorglich Strafanzeige gegen verantwortliche Personen des UKBB erstattet. Die Klärung von allfälligen strafrechtlichen Aspekten obliegt nun der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Es gilt für sämtliche Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Im Sommer 2020 wurden dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt (GD BS) sowie der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft (VGD BL) über die Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt (Ombudsstelle BS) Informationen über angebliche Abrechnungsunregelmässigkeiten im ambulanten Bereich des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB) zugetragen. Es wurde vorgebracht, dass einzelne von den jeweiligen Fachpersonen erfasste Leistungen automatisiert übersteuert worden seien.

Das GD BS und die VGD BL, welche als Eigentümervertreter die Aufsicht über das UKBB wahrnehmen, haben daraufhin mit der Ombudsstelle BS eine unabhängige Spezialrevision zur Untersuchung der gemeldeten Abrechnungsunregelmässigkeiten vereinbart, dies in Rücksprache mit den Finanzkontrollen beider Kantone. Entsprechend haben das GD BS und die VGD BL umgehend einem externen Experten den Auftrag für eine Spezialrevision der Tarmed-Leistungserfassung erteilt. Im Fokus der Prüfung stand die fachliche Untersuchung des Sachverhalts.

Der Bericht liegt nun vor und bestätigt Unregelmässigkeiten bei einzelnen Erfassungen und Verrechnungen der fraglichen ambulanten Leistungen. Es handelt sich insgesamt um Differenzen im tiefen einstelligen Millionenbereich für einen Zeitraum von zwei Jahren. Dazu stellt die Spezialrevision jedoch fest, dass im überprüften Abrechnungszeitraum das UKBB keine ausserordentliche Leistungssteigerung im ambulanten Tarifbereich vorgenommen hat und das UKBB gewisse Tarifpositionen, die von anderen Kinderkliniken gewählt werden, nicht voll ausschöpft. Dies wurde durch einen Benchmarkvergleich mit anderen Spitälern bestätigt. Die zuständigen Gesundheitsdirektoren erwarten eine umgehende Korrektur und Bereinigung der Mängel durch das UKBB.

Aufgrund der gesetzlichen Anzeigepflicht waren die beiden Departementsvorsteher zur Einreichung einer Strafanzeige verpflichtet. Diese betrifft die Verantwortlichen im UKBB und richtet sich nicht gegen eine bestimmte Person.

Der Spezialrevisionsbericht wird nicht veröffentlicht, da die Angelegenheit nun zur weiteren Abklärung bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt liegt. Es gilt für sämtliche Beteiligten die Unschuldsvermutung.

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