Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ab 11. April 2023 in Basel möglich

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt können ab Dienstag nach Ostern, 11. April 2023, ein elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt bietet dafür eine zentrale, öffentlich zugängliche EPD-Eröffnungsstelle an seinem Standort an der Malzgasse 30 an. Die Einführung des EPD ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Umsetzung der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen.

Das elektronische Patientendossier (EPD) ermöglicht es, Dokumente und Daten digital abzulegen, damit Patientinnen und Patienten, zugriffsberechtigte Ärztinnen und Ärzte und weitere behandelnde Gesundheitsfachpersonen (Spitexmitarbeitende, Physiotherapeutinnen und -therapeuten etc.) unabhängig von Ort und Zeit darauf zugreifen können. Das EPD kann behandlungsrelevante Informationen von Gesundheitsfachpersonen wie Medikationslisten, Spitalberichte, Befunde, Pflegeberichte, Impfausweis, Allergiehinweise oder Röntgenbilder enthalten. Mit dem zentralen Ablegen wichtiger Gesundheitsinformationen kann die Vernetzung der Gesundheitsfachpersonen und die Behandlungsqualität verbessert werden. Die Patientinnen und Patienten können ebenfalls Dokumente hinzufügen, und sie bestimmen selber, wer Zugriffsrechte auf ihr EPD erhält. Die Eröffnung eines EPD ist freiwillig und für die Bevölkerung kostenlos.

Das Gesundheitsdepartement ist von der Wichtigkeit und dem Potenzial des EPD überzeugt und möchte seine Ausbreitung mit einer EPD-Eröffnungsstelle in Basel-Stadt fördern. Das Eröffnen eines EPD ist deshalb ab Dienstag, 11. April 2023, am Hauptsitz des Gesundheitsdepartementes des Kantons Basel-Stadt möglich. Geschultes Personal führt durch den Eröffnungsprozess, in dessen Verlauf vertieft über das EPD informiert wird.

Termin nötig

Für das Eröffnen eines EPDs ist ein Termin nötig, der via www.gd.bs.ch/patientendossier gebucht werden kann. Die Öffnungszeiten der EPD-Eröffnungsstelle im Gesundheitsdepartement sind jeweils von Dienstag bis Freitag, 13 bis 17 Uhr.

Eröffnungsprozess und benötigte Unterlagen

Für das Eröffnen eines EPD ist weiter eine persönlich verifizierte elektronische Identität (SwissID) nötig. Die SwissID ist vergleichbar mit dem digitalen Zugriff im eBanking und übernimmt die Funktion eines digitalen Ausweises. Die SwissID muss aktuell noch im Vorfeld zuhause erstellt und anschliessend beim gebuchten Termin im Gesundheitsdepartement verifiziert werden. Dazu werden neben der SwissID und dem ausgedruckten Antragsformular ein gültiger Ausweis/Pass und die Krankenversicherungskarte mit AHV-Nummer benötigt. In der Folge wird das EPD eröffnet.

Die EPD-Eröffnungsstelle im Gesundheitsdepartement ist befristet, bis EPD-Eröffnungen auch von zuhause aus möglich sein werden.

Hinweise:

Weiterführende Informationen zum EPD sowie zum Eröffnungsprozess sind zu finden unter: www.gd.bs.ch/patientendossier

Weiterführende nationale Informationen sind hier zu finden: www.patientendossier.ch.

Der Kanton Basel-Stadt und weitere Deutschschweizer Kantone sind der Stammgemeinschaft Axsana (xsana) angeschlossen: https://www.xsana.ch/

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