Spitäler

Um auf dem Kantonsgebiet des Kantons Basel-Stadt ein Spital betreiben zu können, benötig das Spital eine Betriebsbewilligung. Die Betriebsbewilligung berechtigt das Spital nicht, um über die Obligatorische Krankenversicherung (OKP) abrechnen zu können. Um zu Lasten der Krankenversicherung stationäre medizinische Leistungen abrechnen zu können, muss das Spital über einen kantonalen Leistungsauftrag verfügen und auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sein. Untenstehend finden Sie das entsprechende Merkblatt und den Antrag zur Vergabe eine Betriebsbewilligung.