Tarife

Im Rahmen der im Bundesgesetz über die Krankenversicherung verankerten Tarifautonomie vereinbaren Versicherer und Leistungserbringer Tarife für die Vergütung der Leistungserbringung. Die Tarife müssen dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entsprechen. Der Regierungsrat nimmt dabei seine Genehmigungs-, und bei Uneinigkeit der Tarifpartner, seine Festsetzungskompetenz wahr. Zudem setzt er für die Abgeltung der stationären Leistungen den Vergütungsteiler zwischen Versicherer und Kanton fest sowie die Referenztarife für ausserkantonale Wahlbehandlungen.