Umsetzung des neuen Verfassungsartikels Pflege im Kanton Basel-Stadt

Einführung

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative vom 7. November 2017 "Für eine starke Pflege" (Pflegeinitiative) mit fast 61% Ja-Stimmen deutlich angenommen. Im Kanton Basel-Stadt war mit rund 66.6% national der höchste Ja-Stimmenanteil zu verzeichnen. Der neue Artikel 117b der Bundesverfassung führt seither aus, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern sowie den Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität für alle sorgen. Bund und Kantone sollen hierfür sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung stehen. Zudem sollen die Pflegenden entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Die Übergangsbestimmungen zum neuen Verfassungsartikel beauftragen den Bund, im Rahmen seiner Zuständigkeiten Regelungen zu Arbeitsbedingungen, zur Abgeltung, zur beruflichen Entwicklung und zur Abrechnung zu erlassen.