Finanzierung

Ziel des neuen Pflegeausbildungsförderungsgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) deutlich zu erhöhen. Dafür will der Bund Beiträge an die Kantone in der Höhe von 502 Mio. Franken zur Verfügung stellen. Die Kantone sollen mit diesen Bundesbeiträgen maximal 50% ihrer Kosten für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive erstattet erhalten. Die Beitragsdauer ist auf acht Jahre begrenzt. Somit stehen in diesem Zeitraum gesamtschweizerisch mindestens eine Mia. Franken zur Verfügung. Die Finanzierung der Massnahmen der zweiten Etappe liegt in der Verantwortung der Betriebe und/oder der Kantone, hierfür sollen keine Bundesmittel gesprochen werden.

Vom Bund sollen folgende Massnahmen finanziert werden:

  • Finanzierung der Kosten der praktischen Ausbildung in Gesundheitsinstitutionen (268 Mio. Franken an Bundesbeiträgen gemäss Schätzung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG));
  • Weiter schätzt das BAG 201 Mio. Franken für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Studierende in den HF und FH;
  • 45 Mio. Franken sollen in die Finanzierung von bedarfsgerechten Ausbauten der Ausbildungskapazitäten an den HF und FH fliessen;
  • Weiter stehen 8 Mio. Franken (über 4 Jahre) für Projekte zur Förderung der Effizienz in der Grundversorgung zur Verfügung.