Ausserkantonaler Aufenthalt

Besteht der Wunsch nach einem ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalt, sei es von Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt in ein Pflegeheim eines anderen Kantons, oder von ausserkantonalen Einwohnerinnen und Einwohnern in ein Pflegeheim im Kanton Basel-Stadt, müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden. Diese sind in untenstehenden Merkblättern detailliert beschrieben.