Pflegeheime
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über mehr als 40 Pflegeinstitutionen, mit welchen das Gesundheitsdepartement in einem Vertrag die Rahmenbedingungen festlegt und die Qualität überprüft, dies sowohl für den ambulanten (Tagesstrukturen) wie auch stationären Aufenthalt. Einige Pflegeheime bieten spezialisierte Wohnformen an, z.B. für demenzerkrankte Menschen (siehe Pflegeheimliste). Auf Anfrage werden in den Pflegeheimen auch Entlastungsaufenthalte angeboten. Die Karte der Pflegeheime illustriert die Verteilung auf die Quartiere.
- Pflegeheimliste, gültig ab 1. Juli 2024 (PDF, 424 KB)
- Pflegeheim Tagestaxen 2024.pdf (PDF, 47 KB)
- Pflegeheim Tagestaxen 2023 (PDF, 53 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Entlastungsaufenthalte (PDF, 134 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt zur Abrechnung der Restfinanzierung nach KVG und allfälliger Ergänzungsleistungen zur AHV für Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Kanton Basel- Stadt in ausserkantonalen Pflegeheimen (PDF, 58 KB, nicht barrierefrei)
- Karte der Pflegeheime und Tagespflegeheime in BS
- CURAVIVA BS (Verband der Alters- und Pflegeheime Basel-Stadt)
Pflegeheim-Rahmenvertrag
Der Pflegeheim-Rahmenvertrag bezweckt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen für die baselstädtische Bevölkerung in Pflegeheimen, welche auf der obengenannten Liste aufgeführt sind (Vertragsheime). Er regelt den allgemeinen Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025