Pflegeheime
Der Kanton Basel-Stadt verfügt über mehr als 40 Pflegeinstitutionen, mit welchen das Gesundheitsdepartement in einem Vertrag die Rahmenbedingungen festlegt und die Qualität überprüft, dies sowohl für den ambulanten (Tagesstrukturen) wie auch stationären Aufenthalt. Einige Pflegeheime bieten spezialisierte Wohnformen an, z.B. für demenzerkrankte Menschen (siehe Pflegeheimliste). Auf Anfrage werden in den Pflegeheimen auch Entlastungsaufenthalte angeboten. Die Karte der Pflegeheime illustriert die Verteilung auf die Quartiere.
Pflegeheim-Rahmenvertrag
Der Pflegeheim-Rahmenvertrag bezweckt die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Pflegeplätzen für die baselstädtische Bevölkerung in Pflegeheimen, welche auf der obengenannten Liste aufgeführt sind (Vertragsheime). Er regelt den allgemeinen Leistungsauftrag der Vertragsheime, die Qualitätssicherung, die Tagestaxen, die einheitliche Rechnungslegung sowie die allgemein gültigen Vertragsbestimmungen. Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025
- Der aktuelle Pflegeheim-Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren von 2022 bis 2025 (PDF, 8.1 MB, nicht barrierefrei)
- Nachtrag 1 zum Pflegeheim-Rahmenvertrag 2022 bis 2025 (PDF, 1021 KB, nicht barrierefrei)
- Pflegeheim Tagestaxen 2023 (PDF, 53 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt zur Abrechnung der Restfinanzierung nach KVG und allfälliger Ergänzungsleistungen zur AHV für Bewohner aus BS in ausserkantonalen Pflegeheimen ab 2019 (PDF, 58 KB, nicht barrierefrei)