Pflegebeiträge

Dauernd pflegebedürftige Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die durch Angehörige oder Dritte gepflegt werden, haben Anspruch auf finanzielle Beiträge, sofern ein bedeutender Pflege- und Betreuungsaufwand (mindestens eine Stunde pro Tag) notwendig ist und durch Angehörige oder Dritte erbracht wird. Die Höhe des Pflegebeitrages hängt vom Erhalt einer allfälligen Hilflosenentschädigung der IV/AHV ab.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Basel wenden sich für die Anmeldung von Beiträgen an die Pflege zu Hause an die Abteilung Langzeitpflege Tel. +41 61 205 32 52. 
Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen und Bettingen wenden sich für die Anmeldung von Beiträgen an die Pflege zu Hause an die Fachstelle Alter Riehen Tel. +41 61 646 82 90.