Spitex

An die Pflegekosten zu Hause (Spitex) bezahlen die Kundinnen und Kunden einen kantonal festgelegten Maximalbetrag pro Tag (2020: max. 7.65 Franken). Der Rest wird von den Krankenkassen und vom Kanton finanziert. 

Spitalexterne Krankenpflege (Spitex) wird von Organisationen sowie freiberuflichen Pflegefachpersonen angeboten. Für die gewerbsmässige Spitex ist eine Bewilligung des Gesundheitsdepartements notwendig. Erst diese erlaubt eine pflegerische Tätigkeit sowie die Abrechnung der Restfinanzierung für Spitexleistungen mit der zuständigen Behörde. Die Voraussetzungen für Spitex-Leistungserbringer werden regelmässig durch den Fachbereich Aufsicht & Qualität des Bereichs Gesundheitsversorgung überprüft.