Digitalisierung

Das elektronische Patientendossier

Die baselstädtische Bevölkerung ist auch im Gesundheitsbereich mobil und bezieht Leistungen von unterschiedlichen Behandelnden. Oft werden Dienste mehrerer Ärzte, Spitäler, Apotheken, etc. in Anspruch genommen, die jeweils ihren Teil an der Behandlung dokumentieren. Diese Dokumentationen sollen die Patientinnen und Patienten selbst einsehen und allen ihren Gesundheitsdienstleistern ohne grossen Aufwand zur Verfügung stellen können. So sind sowohl die Patientinnen und Patienten selbst als auch deren Behandelnde bestmöglichst über Vorerkrankungen, laufende Behandlungen sowie Medikation im Bilde. Die Behandlungsqualität und
-sicherheit steigt, Mehrfachuntersuchungen werden reduziert und Effizienz sowie Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems verbessern sich. 

eHealth und im Speziellen das elektronische Patientendossier (EPD) dienen sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Behandelnden als Quelle der Information im Behandlungskontext und erleichtern den Austausch von Patienteninformationen sowohl unter den Gesundheitsversorgern als auch zwischen „Arzt und Patient“.  

Das EPD ist national durch das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) geregelt. Seit 21. August 2023 können Einwohnerinnen und Einwohner des kantons Basel-Stadt EPDs vollständig digital eröffnen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.