Spitalplanung

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass die Kantone bei ihrer Spitalplanung eine bedarfsgerechte Spitalversorgung für die betreffenden Kantonseinwohnerinnen und -einwohner sicherstellen müssen. Dabei sind private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen. 
Für die Spitalplanung wendet der Kanton Basel-Stadt die Zürcher Leistungsgruppen-Systematik an. Damit soll die Nachvollziehbarkeit und die notwendige Transparenz bei der Vergabe der Leistungsaufträge an die Spitäler gewährleistet werden. 
Die Spitalplanung des Kantons Basel-Stadt stützt sich weiter auf die mit den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn erarbeiteten Versorgungsberichte, welche die Patientenströme zwischen den Nordwestschweizer Kantonen abbilden und eine Prognose über deren Entwicklung für das Jahr 2020 beinhalten. 
Zurzeit läuft die gemeinsame Planung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, deren Ziel die Verabschiedung einer gleichlautenden Spitalliste ab dem 1. Juli 2021 ist. 
Alle Informationen zur Spitalplanung finden Sie hier auf den verschiedenen Unterseiten.