Spitalliste

Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind Spitäler und Geburtshäuser zur Abrechnung gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz) zugelassen, wenn sie auf der nach Leistungsaufträgen gegliederten Spitalliste eines Kantons aufgeführt sind.  

Die Spitalliste dient als Grundlage der akutsomatischen, psychiatrischen und rehabilitativen Spitalversorgung für alle Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt und berücksichtigt die Nachfrage nach stationären Leistungen von Einwohnerinnen und Einwohnern anderer Kantone sowie von Patientinnen und Patienten aus dem Ausland. Sie basiert auf einer bedarfsgerechten Versorgungsplanung, die das Angebot aller Versicherungsklassen umfasst und private Spitalträgerschaften angemessen berücksichtigt.