Mindestfallzahlen pro Operateur/in (MFZO)

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen die Kantone eine nach Leistungsaufträgen gegliederte Spitalliste erlassen. Der Kanton Basel-Stadt wendet als Systematik für die Leistungsaufträge an die Spitäler die Zürcher Spitalplanungsleistungsgruppen-Systematik (SPLG-Systematik) an. Die Systematik definiert einheitliche Anforderungen in den Bereichen Notfall, Intensivpflege, ärztliche Ausbildung und Personalverfügbarkeit in Abhängigkeit vom medizinischen Angebot.

Zusätzlich zu diesen Vorgaben müssen die Spitäler Mindestfallzahlen pro Leistungsgruppe erreichen, um einen entsprechenden Leistungsauftrag zu erhalten. Diese Mindestfallzahlen beziehen sich gemäss der Systematik einerseits auf das Spital (Mindestfallzahlen pro Spital / MFZ), andererseits auch auf operierende Ärztinnen und Ärzte (Mindestfallzahlen pro Operierende / MFZO). Mit der Erhebung der MFZO soll sichergestellt werden, dass eine Operateurin resp, ein Operateur eine gewisse Anzahl bestimmter Eingriffe pro Jahr durchführt, da die Qualität dieser Eingriffe nicht nur von der Ausbildung der Operierenden abhängt, sondern nachweislich mit der Anzahl der von ihnen durchgeführten Operationen dieser Art korreliert.

Im Gegensatz zur Erfassung der Mindestfallzahlen pro Spital (MFZ) werden bei der MFZO-Erhebung sämtliche Eingriffe einer Operateurin resp. eines Operateurs aus einer MFZO-relevanten SPLG berücksichtigt, also unabhängig vom Ort der Leistungserbringung resp. unabhängig davon, ob sie oder er die Eingriffe in einem oder mehreren kantonalen oder auch ausserkantonalen Spitälern durchgeführt hat.

In folgenden Bereichen werden Mindestfallzahlen pro Operierende erhoben: 

  • BEW7.1 Erstprothese Hüfte 
  • BEW7.1.1 Wechseloperationen Hüfte 
  • BEW7.2 Erstprothese Knie  
  • BEW7.2.1 Wechseloperationen Knie 
  • GYNT Gynäkologische Tumore 
  • GYN2 Mammakarzinom (anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum) 
  • URO1.1.1 Radikale Prostatektomie