Mindestfallzahlen pro Operateur/in (MFZO)
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung müssen die Kantone eine nach Leistungsaufträgen gegliederte Spitalliste erlassen. Der Kanton Basel-Stadt wendet als Systematik für die Leistungsaufträge an die Spitäler die Zürcher Leistungsgruppensystematik (SPLG-Systematik) an. Die Systematik definiert einheitliche Anforderungen in den Bereichen Notfall, Intensivpflege, ärztliche Ausbildung und Personalverfügbarkeit abhängig vom medizinischen Angebot. Zusätzlich zu diesen Vorgaben müssen die Spitäler Mindestfallzahlen pro Leistungsgruppe erreichen, um einen Leistungsauftrag zu erhalten. Diese Mindestfallzahlen beziehen sich gemäss der Systematik nicht nur auf das Spital (Mindestfallzahlen pro Spital/MFZ), sondern auch auf die Operateure (Mindestfallzahlen pro Operateur/ MFZO). So soll sichergestellt werden, dass ein Operateur eine gewisse Anzahl Eingriffe pro Jahr durchführt, da die Qualität nachweislich mit der Praxis des Operateurs korreliert. Der Ort der Leistungserbringung spielt hier im Gegensatz zu den Mindestfallzahlen keine Rolle, es werden also alle Eingriffe des Operateurs gezählt, unabhängig vom Spital (auch ausserkantonale).
In folgenden Bereichen werden Mindestfallzahlen pro Operateur erhoben:
- URO1.1.1 Radikale Prostatektomie
- BEW7.1 Erstprothese Hüfte
- BEW7.1.1 Wechseloperationen Hüfte
- BEW7.2 Erstprothese Knie
- BEW7.2.1 Wechseloperationen Knie
- GYNT Gynäkologische Tumore
- GYN2 Mammakarzinom (anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum)