Bewerbungsverfahren Spitalliste Rehabilitation

Eröffnung des Bewerbungsverfahrens für die gleichlautenden Spitallisten der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich Rehabilitation ab 1. Januar 2025

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eröffnen das Bewerbungsverfahren um Aufnahme auf die gleichlautenden Spitallisten im Bereich Rehabilitation der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft per 1. Januar 2025. Spitäler und Kliniken sind eingeladen, sich für die sie interessierenden Leistungsaufträge zu bewerben.


Die Bewerbungsfrist läuft vom 6. September 2023 bis 31. Oktober 2023 und die Bewerbung erfolgt über eine Bewerbungsplattform (www.spitalplanung-bsbl.ch).


Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen zum Bewerbungsverfahren:

 

  1. Das Bewerbungsverfahren steht allen Spitälern offen, die für den Kanton Basel-Stadt und den Kanton Basel-Landschaft im Bereich Rehabilitation stationäre Leistungen erbringen möchten und die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
     
  2. Das Bewerbungsverfahren startet am Mittwoch, den 6. September 2023.

    Unter www.spitalplanung-bsbl.ch können sich alle interessierten Spitäler für einen Zugang zur elektronischen Bewerbungsplattform registrieren. Nach der Bestätigung der Registrierung kann die Bewerbung online erfasst werden.
    Die Spitäler haben sechs Wochen Zeit, sich auf der Bewerbungsplattform zu registrieren, ihre Bewerbung auf der Bewerbungsplattform zu bearbeiten und der Ausschreibungsstelle bis spätestens Dienstag, 31. Oktober 2023, 23.59 Uhr zu übermitteln. Diese Frist ist nur in begründeten Ausnahmefällen erstreckbar.
     
  3. Über das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich keine individuelle Korrespondenz geführt. Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: gesundheitsversorgung@bs.ch

    Die Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren werden allen Bewerbenden auf der Homepage des Bereichs Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt (www.gesundheitsversorgung.bs.ch) zugänglich gemacht (vorbehalten bleiben Aussagen über Geschäftsgeheimnisse).

    Hinweis:
    Das Bewerbungsverfahren untersteht nicht der nationalen, kantonalen oder interkantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.